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   VG Ansbach, 14.10.2022 - AN 16 K 21.00120, AN 16 K 21.01079   

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https://dejure.org/2022,41321
VG Ansbach, 14.10.2022 - AN 16 K 21.00120, AN 16 K 21.01079 (https://dejure.org/2022,41321)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.10.2022 - AN 16 K 21.00120, AN 16 K 21.01079 (https://dejure.org/2022,41321)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Oktober 2022 - AN 16 K 21.00120, AN 16 K 21.01079 (https://dejure.org/2022,41321)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Art. 29, 31, 36, 38 VwZVG - Art. 16 BayWaldG
    Erfolglose Klage gegen eine isolierte Zwangsgeldandrohung und auf Genehmigung zur Wiederaufforstung

 
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  • VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2022 - AN 16 K 21.00120
    Nach Art. 38 Abs. 1 Satz 3 VwZVG kann die Androhung eines Zwangsmittels, wenn sie - so wie hier - nicht mit dem zugrundeliegenden Verwaltungsakt verbunden ist (isolierte Androhung) und dieser - wie hier - unanfechtbar geworden ist, nur insoweit angefochten werden, als eine Rechtsverletzung durch die Androhung selbst behauptet wird (BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 48; BayVGH, B.v. 21.8.2017 - 1 ZB 17.926 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 17.926

    Isolierte Zwangsgeldandrohung - Einwendungen gegen den zu vollstreckenden

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2022 - AN 16 K 21.00120
    Nach Art. 38 Abs. 1 Satz 3 VwZVG kann die Androhung eines Zwangsmittels, wenn sie - so wie hier - nicht mit dem zugrundeliegenden Verwaltungsakt verbunden ist (isolierte Androhung) und dieser - wie hier - unanfechtbar geworden ist, nur insoweit angefochten werden, als eine Rechtsverletzung durch die Androhung selbst behauptet wird (BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 48; BayVGH, B.v. 21.8.2017 - 1 ZB 17.926 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 8 B 1249/12

    Zulässigkeit des vom Fischerei-Verein Rheintreu-Meerbusch e. V. genutzten

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2022 - AN 16 K 21.00120
    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt - wie hier - nicht vor, so bedarf es insoweit auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (OVG NW, B.v. 20.12.2012 - 8 B 1249/12 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • VG München, 27.10.2020 - M 25 K 19.2950

    Erstaufforstung eines vormals landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2022 - AN 16 K 21.00120
    Eine Aufforstung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor bei jeder aktiven Begründung von Wald bzw. der in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 BayWaldG genannten Kulturen auf bislang nicht forstlich genutzten Grundstücken (vgl. VG München, U.v. 27.10.2020 - M 25 K 19.2950 - juris Rn. 30).
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